“Influencer:innen sind ein lukratives Geschäft für die Steuerfahnder”, sagt Steuerberater Daniel Then im INFLZR Podcast. Der Grund dahinter ist simpel. Welcher das ist und wie Influencer:innen Steuerstrafverfahren vermeiden.
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Mit den Finanzämtern ist nicht zu Spaßen. Das lernt man schnell, sobald mal die Steuern nicht rechtzeitig abgeführt werden. Schlimm kann es werden, wenn man seine Buchhaltung nicht ordnungsgemäß führt oder nicht alle Einnahmen offenlegt. Die Selbstständigkeit als Content Creator:in oder Influencer:in kommt mit einigen steuerlich interessanten Fällen einher, auf die es zu achten gilt. Das Musterbeispiel sind Produktgeschenke, die Influencer:innen als Dankeschön von ihren Werbepartnern erhalten. Diese müssen in der Buchhaltung berücksichtigt werden. Wird das nicht gemacht, kann es schnell zu einem Steuerstrafverfahren durch die Finanzbehörden kommen.
Das Finanzamt als Follower
“Influencer:innen sind ein lukratives Geschäft für die Steuerfahndung da man gut dokumentierte Fälle mit einem guten Umsatzvolumen finden kann”, verrät der, in der Steuerstrafverfolgung langjährig erfahrene Steuerberater, Daniel Then im INFLZR Podcast. Ihr Geschäftsmodell mit der Werbung macht sie zur leichten Beute. Das Schöne für Finanzbehörden ist, dass sie die Influencer:innen auf deren Kanälen auch folgen können. So können sie die beworbenen Produkte gut dokumentieren. Sobald die Influencer:innen ihre Steuererklärung abgeben, können die Behörden prüfen, ob die Geschenke sauber erfasst wurden. Ergeben sich Lücken, kann es unangenehm werden.
Aber es geht noch einfacher für die Finanzämter um Influencer:innen, die es nicht so ernst mit der Anmeldung von Geschenken nehmen, auf die Spur zu kommen. Unternehmen, die mit Influencer:innen kooperieren, sind nämlich bei einer Anfrage durch Finanzämter verpflichtet, alle verschenkten Produkte, inklusive die beschenkten Personen beim Namen zu nennen. Der Abgleich auf Richtigkeit der Angaben der Influencer:innen, ist dann nur noch Nebensache.
Wie man Freundschaft mit dem Finanzamt schließt: Wirklich alles in der Steuererklärung eingeben
Um nicht im Fadenkreuz der Steuerfahnder zu gelangen, gibt es einen einfachen Tipp vom Steuerberater: “Alle Einnahmen, egal ob Geld oder Geldwerte, sind in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern. Dann ist man auf der richtigen Seite.”
Steuerberater Daniel Then klärt über die wichtigsten steuerlichen Fallen von Influencer:innen im INFLZR Podcast auf
Neben Produktgeschenke gibt es noch andere steuerliche Fälle, die Influencer:innen kennen sollten. Beispielsweise Einnahmen ohne Gewerbeanmeldung zu erhalten, Steuerflucht ins Ausland, zum Beispiel nach Dubai, oder Umgang mit Kryptowährungen und NFTs. In Folge 30 des INFLZR Podcast gehen wir ausführlich mit Daniel Then auf die Fälle ein. Zu hören gibt es die Folge auf Spotify und Co und zu sehen auf YouTube.
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