“Influencer:innen sind ein lukratives Geschäft für die Steuerfahnder”, sagt Steuerberater Daniel Then im INFLZR Podcast. Der Grund dahinter ist simpel. Welcher das ist und wie Influencer:innen Steuerstrafverfahren vermeiden.

Autor: Petru Leuthold

Mit den Finanzämtern ist nicht zu Spaßen. Das lernt man schnell, sobald mal die Steuern nicht rechtzeitig abgeführt werden. Schlimm kann es werden, wenn man seine Buchhaltung nicht ordnungsgemäß führt oder nicht alle Einnahmen offenlegt. Die Selbstständigkeit als Content Creator:in oder Influencer:in kommt mit einigen steuerlich interessanten Fällen einher, auf die es zu achten gilt. Das Musterbeispiel sind Produktgeschenke, die Influencer:innen als Dankeschön von ihren Werbepartnern erhalten. Diese müssen in der Buchhaltung berücksichtigt werden. Wird das nicht gemacht, kann es schnell zu einem Steuerstrafverfahren durch die Finanzbehörden kommen.

Steuerberater Daniel Then klärt über die wichtigsten steuerlichen Fallen von Influencer:innen im INFLZR Podcast auf

Neben Produktgeschenke gibt es noch andere steuerliche Fälle, die Influencer:innen kennen sollten. Beispielsweise Einnahmen ohne Gewerbeanmeldung zu erhalten, Steuerflucht ins Ausland, zum Beispiel nach Dubai, oder Umgang mit Kryptowährungen und NFTs. In Folge 30 des INFLZR Podcast gehen wir ausführlich mit Daniel Then auf die Fälle ein. Zu hören gibt es die Folge auf Spotify und Co und zu sehen auf YouTube.

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