Wann ist der richtige Zeitpunkt ein Gewerbe anzumelden und was muss ich dabei als Content Creator:in beachten? Melchior Neumann von Kontist Steuerservice gibt Tipps für das richtige Vorgehen.

Autor: Petru Leuthold

Die Gewerbeanmeldung: Ein einfacher Verwaltungsakt, das den lang gehegten Wunsch der „eigene Chef zu sein“, wahr macht. Ein Gang in das Gewerbeamt des zuständigen Rathauses, mit plus minus 35 Euro in der Tasche und schon ist man selbstständig. Wie bei allem, was neu ist, entstehen auch hierbei Fragen, die beantwortet werden wollen.

Wann sollte ich als Content Creator:in ein Gewerbe anmelden? Und muss ich davor irgendwelche Überlegungen getroffen haben? Ja, lautet die Antwort in aller Kürze. Mit der Gewerbeanmeldung triffst du die ersten wichtigen Entscheidungen für deine Selbstständigkeit. Welche das sind, haben wir mit Melchior Neumann, Founder von Kontist Steuerservice im INFLZR Podcast Folge 34 besprochen. Neben Kontist Steuerservice hat Melchior einige Unternehmen in seiner bisherigen Unternehmer Laufbahn gegründet und kennt die Tücken bei der Gewerbeanmeldung. Wir gehen hier auf drei häufig vorkommende Fragen ein. Noch mehr Fragen werden im Podcast beantwortet. 

Wann ist der richtige Moment um ein Gewerbe anzumelden?

Mit der Gewerbeanmeldung sollte man sich dann beschäftigen, wenn man vorhat nachhaltig, also dauerhaft, Einnahmen zu erzielen. Sprich, es reicht, den Willen zu haben, etwas verdienen zu wollen. Man sagt dazu auch: ab Beginn der Geschäftstätigkeit.

Ein Beispiel ist die Teilnahme im Amazon PartnerNet, um Affiliategebühren für Produktempfehlungen einzunehmen. Mit der Anmeldung am PartnerNet verdienst du noch kein Geld, aber du zeigst den Willen, Einnahmen erzielen zu wollen. 

Ein Mythos lautet oftmals, dass man erst bei Vorhandensein von Einnahmen die Gewerbeanmeldung angehen muss. Das ist schlichtweg falsch und kann sogar zu einem steuerlichen Strafbestand führen. Lieber also früher das Gewerbe anmelden, als zu spät. Es hat Vorteile, wie du gleich lesen wirst.

Muss ich nach der Gewerbeanmeldung Steuern zahlen?

Ein Gewerbe anzumelden klingt erstmal „schlimmer als es ist“, sagt Melchior. „Viele denken, man muss gleich Steuern zahlen.“ Das ist aber nicht ganz richtig.

Steuer sparen durch den Vorsteuerabzug

Durch die Gewerbeanmeldung kann man auch Steuern sparen, weswegen es empfehlenswert ist, die Anmeldung vorzeitig durchzuführen. In der Regel entstehen für die Selbstständigkeit Kosten, noch bevor man einen Euro verdient hat. So zum Beispiels für den Kauf einer Kamera, eines Mikrofons oder sonstige Dinge, die ein Creator so braucht. Selbstständige erhalten die Mehrwertsteuer auf gewerblich bedingte Ausgaben zurück. Beim aktuellen Mehrwertsteuersatz sparst du somit bis zu 19 Prozent. Zudem schmälern die Kosten auch deinen Gewinn, der wiederum am Ende des Jahres in die Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen wird. Aber Achtung! Es gibt Dinge, die lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Welche das sind, erzählt Melchior ebenfalls im Podcast.

Zu Beachten ist, dass der Vorsteuerabzug nur den Gewerbetreibenden erlaubt ist, die auf die Kleinunternehmerregelung laut Paragraf 19 EStG verzichten. Oder anders ausgedrückt, sich dafür entscheiden, Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen. Ein Spezialfall gibt es aber dann doch noch. Gilt man als Freiberufler:in, wird der Vorsteuerabzug verwehrt.

Wie man Umsatzsteuervorauszahlungen bei Betriebsbeginn vermeidet

Wovor viele Gründer Ängste haben, ist die Umsatzsteuervorauszahlung. Sie kann tatsächlich zu Steuerzahlungen nach der Gewerbeanmeldung führen. Doch es gibt einen Ausweg. Nach der Anmeldung der Selbstständigkeit erfolgt die steuerliche Erfassung durch das Finanzamt. Darin wird man aufgefordert, seinen Jahresumsatz zu schätzen. Die Höhe der Schätzung ist der Maßstab für die Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung, die alle Selbstständigen betrifft. „Man darf hier niedrig schätzen“, empfiehlt Melchior. Bleibt man unter der Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr, sind im ersten Jahr der Selbstständigkeit keine Vorauszahlungen zu leisten. Damit möchte das Finanzamt vermeiden, kleine Unternehmer:innen unnötig zu belasten.

Wird die Umsatzgrenze im Laufe des Jahres erreicht, kann man jederzeit das Finanzamt darüber informieren, spätestens jedoch beim Jahresabschluss. Bleibt der Umsatz am Ende des Jahres weiterhin unter der Grenze, wird auch im kommenden Jahr die Vorauszahlung auf null gesetzt.

Welche Tätigkeit soll ich in der Gewerbeanmeldung angeben?

Bei der Anmeldung des Gewerbes wird dir die Frage gestellt, für welche Tätigkeiten das Gewerbe angemeldet werden soll. Gibst du Influencer:in oder Content Creator:in an, wird das Gewerbeamt damit nicht viel anfangen können. Denn, Influencer und Content Creator sind keine anerkannten Berufe. Aus diesem Grund kann ein Gewerbe nicht auf diese Tätigkeit angemeldet werden. Das Problem löst sich aber schnell, indem du um die Ecke denkst. Frage dich dazu, wie, beziehungsweise, über welche Tätigkeiten, du dein Geld verdienen möchtest. 

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