Der BGH stellt mit seinen Urteilen vom 9. September 2021 klar, dass Influencer:innen nicht alle Produktbeiträge als Werbung kennzeichnen müssen, sofern sie keine Gegenleistung für das Posting erhalten haben und der Beitrag seinem Gesamteindruck nach nicht übertrieben werblich ist. Wir fassen die BGH-Urteile für euch zusammen und ordnen ein.

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