Hasskommentare sind in den sozialen Medien immer weiter auf dem Vormarsch. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um TikTok, Twitter, Facebook oder YouTube handelt. Es wird immer mehr zur Normalität im alltäglichen Leben. Dieser Trend, wenn man denn davon sprechen kann, nimmt immer mehr Fahrt auf. Doch warum ist dem so und wie kannst du dich dagegen wehren?

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit dem Ratsgeberportal für Recht und Gesetz Anwalt.org entstanden.

Was genau wird als Hasskommentare bezeichnet?

Es handelt sich bei dem sogenannten Hate Speech um eine Form der digitalen Gewalt. Die Personen verachten, beleidigen oder bedrohen Ersteller von Videos, Texten und Bildern und drücken dies in Hasskommentaren aus. 

Das Spektrum der Themen, auf die sich diese Kommentare beziehen, kann weitgesteckt sein. Diese Art von Hass ist vielfältig. Es gibt jedoch auch Gruppen, die sich extra für solche Kommentare bilden. Diese gehen dann gemeinsam gegen Menschen vor, um diese mit ihrem Hate Speech zu beschimpfen. Ihr oberstes Ziel besteht darin, andere Menschen fertigzumachen.

Was muss ich mir als Medienschaffende:r alles gefallen lassen?

Grundsätzlich hat jede Person das Recht, die persönliche Meinung mitzuteilen. In Deutschland gibt es Meinungsfreiheit. Jedoch musst du dir auch in diesem Bereich nicht alles gefallen lassen. In den entsprechenden Gesetzen ist festgehalten, dass auch durch die Meinungsfreiheit nicht alles erlaubt ist. Diese Hasskommentare sind nicht erwünscht und können strafrechtlich relevant werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die entsprechenden Kommentare online oder offline abgegeben worden sind.

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ist festgehalten, welche Art der Hassrede, zu der auch Hasskommentare zählen, verboten sind und welche Paragrafen da bei zur Anwendung kommen. Diese sind:

Im Internet wird diese Art des Hate Speech durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geregelt. Die Plattformen werden dadurch mehr in die Verantwortung genommen. Betreiber der Webseiten sind gesetzlich dazu angehalten, die entsprechenden Kommentare des Hate Speech zu löschen. Tun sie dies nicht, können hohe Geldstrafen gegen die betreibenden Firmen und Personen verhängt werden. 

Wie erkenne ich Hasskommentare, gegen die ich strafrechtlich vorgehen kann (vielleicht auch muss?)

Juristische Konsequenzen drohen den Personen, die Hassrede, auch in Form von Hasskommentaren, im Internet verbreiten. Somit sollen nicht nur die Inhalte seitens der betreibenden Firmen und Personen gelöscht werden, sondern die betroffenen Personen sollen auch die Möglichkeit haben, die verursachenden Personen anzuzeigen. Bislang haben sich die verursachenden Personen immer im Schutz der Anonymität versteckt. Doch dank des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist dies nicht mehr möglich.

Die digitale Welt hat diesen neuen Weg für Hassrede erst möglich gemacht. Aufgrund dessen mussten dafür auch erst Gesetze erschaffen werden, die greifen. Die verursachenden Personen können sowohl auf zivilrechtlich wie auch strafrechtlich belangt werden. Bei Volksverhetzung sollte dies immer mit einer Strafanzeige verfolgt werden.

Auch Hasspropaganda und Cybermobbing sind ebenfalls Hate Speech. Dazu zählen:

  • Beleidigung
  • Bloßstellung
  • Belästigung
  • Bedrohungen

Wie gehe ich gegen die Urheber von Hasskommentaren richtig vor?

Hate Speech und Hasskommentare sollten nicht einfach hingenommen werden. Doch was kannst du selbst tun?

  1. Fordere die verursachende Person auf, die Beleidigungen und Diskriminierungen zu unterlassen. Eine Diskussion kann stattfinden, jedoch auf sachlicher Ebene.
  2. Personen, die Cybermobbing und Hate Speech betreiben, können mit gezielten Fragen, Widerlegen der Falschaussagen und einer eigenen, deutliche Positionierung „mundtot“ gemacht werden.
  3. Gegendarstellungen mit Fakten und geeigneten Informationen können für eine Gegendarstellung hilfreich sein.

Die Meldefunktion der sozialen Medien ist ebenfalls eine nützliche Gegenreaktion. Melden mehrere Nutzer den Post aufgrund Hate Speech, kümmern sich die betreibenden Firmen und Personen der Plattformen schneller darum. In den meisten Fällen werden diese Inhalte schnell gelöscht. Sichere dir jedoch die Kommentare mit Screenshots, um so auch juristisch gegen die verursachenden Personen vorzugehen.

Sind auch diese Maßnahmen nicht hilfreich, hast du die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu stellen. Auch gibt es eine entsprechende Website der Landesanstalt für Medien NRW, bei der solche Posts gemeldet werden können. 

In Facebook hat sich eine Gruppe gegründet, die anderen dabei hilft, sich gegen solche Hassposts zu wehren. Die Mitglieder verfassen in der Gruppe eigene Kommentare, um so gegen die Beleidigungen vorzugehen. 

Welche Strafen können diese erwarten?

Die Strafen sind abhängig von der Schwere der Taten und sind sehr hoch angesetzt. Ist die verursachende Personen nicht vorbestraft, sind für § 130 Volksverhetzung im Regelfall Geldstrafen von 120 Tagessätzen und ein Eintrag ins Führungszeugnis möglich. In vielen Fällen werden auch die entsprechenden „Tatmittel“ eingezogen oder aber am Morgen steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür.

Zudem sind in diesem Bereich auch schon Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten verhangen worden. Es ist abhängig von der Schwere der Tat, welche Strafen die verursachenden Personen zu befürchten haben. Die harten Strafen sollen davor abschrecken, da diese sich nicht mehr mit der Anonymität schützen können.

Fazit

Nicht nur die Betroffenen sind von Hasskommentaren getroffen, sondern auch diejenigen, die mitlesen. Die verursachenden Personen haben laut ihren Angaben nach eine große Gruppe Gleichgesinnter hinter sich, doch ob dem so ist, ist nicht immer sicher. Daher ist es wichtig, sich zur Wehr zu setzen. Denn Hasskommentare sind kein Kavaliersdelikt. 

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