Endlich die ersten Mitarbeiter einstellen, doch die steigenden Fixkosten können abschreckend wirken. Zur Förderung von neuen Arbeitsplätzen bietet der Bund die teilweise Übernahme von Lohnkosten. Der Experte Philipp Jung zeigt die Fördermöglichkeiten für Influencer:innen auf.

Gastautor: Philipp Jung

Philipp Jung ist Geschäftsführer und Inhaber der Gräfe & Jung GmbH. Der Dienstleister wickelt vollumfänglich und bundesweit Fördergeldanfragen bei Neueinstellungen ab, von der Antragstellung bis zur Schlusserklärung. Etwaige Fördermöglichkeiten werden kostenlos geprüft. Vom Imbiss hin zum Konzern, zum Kundenstamm gehören alle Unternehmensgrößen, Strukturen und Branchen.

Daneben ist Philipp Jung Inhaber des Start-ups LOOPS Projekt UG. Mit LOOPS.de möchte Philipp und seine Frau das Schenken revolutionieren. Auf der Plattform können Geschenklisten für sich oder Freunde erstellt und mit anderen geteilt werden. So wird immer das Richtige geschenkt, statt irgendwas.

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Petru Leuthold (INFLZR): Influencer:innen und Content Creator:innen sind nicht selten Soloselbstständige. Bei entsprechendem geschäftlichen Erfolg entsteht aber der Wunsch Mitarbeiter einzustellen um die Aufgaben zu verteilen. Können Soloselbstständige Förderungen für neue Mitarbeiter erhalten oder gibt es Einschränkungen?

Philipp Jung (Gräfe & Jung): Einschränkungen gibt es keine. Alle Unternehmen und Branchen sind prinzipiell förderfähig. Deswegen sollte jede neu geplante Einstellung bezüglich Förderungen angefragt werden!

Petru Leuthold (INFLZR): Kannst du einen Überblick über die wichtigsten Fördertöpfe geben und wie viel dabei gespart werden kann?

Philipp Jung (Gräfe & Jung): Es gibt einen sehr großen Katalog an Fördermaßnahmen, das nicht in der Kürze zusammengefasst werden kann.

Der Klassiker ist der Eingliederungszuschuss oder kurz EGZ. Hier ist eine finanzielle Förderung von bis zu 50 Prozent des Lohnes für die Dauer von 12 Monaten möglich. On top gibt es noch eine 20-prozentige Sozialversicherungspauschale. Es gibt aber noch viel mehr Möglichkeiten aus dem „ABC“ der Agentur für Arbeit und der Jobcenter: QCG, EQ, 16i, 16e, 16f, usw. Und alle haben einen Sinn. Das fragt man am besten nach der jeweiligen Situation an.

Petru Leuthold (INFLZR): Die Influencer-Branche ist Teil der Kreativbranche. Sprich, Arbeitsplätze, die hier entstehen, haben nicht selten eine kreative Ausprägung. Tätigkeiten wären beispielsweise die Produktion von Videos, Erstellung und Bearbeitung von Fotos, Texte schreiben oder das Content und Community Management. Und natürlich gibt es auch Bürotätigkeiten wie Assistenz, Buchhaltung und so weiter. Sind das Tätigkeiten, die gefördert werden können?

Philipp Jung (Gräfe & Jung): Grundsätzlich ist förderfähig, wo eine Einarbeitung über die arbeitgeberübliche Einarbeitung hinausgeht. Fachliche und persönliche Defizite seitens der einzustellenden Person sind hier für die Höhe und Dauer ausschlaggebend.

Wir haben beispielsweise eine Dame als Creative Director für ein Magazin gefördert bekommen. Die Dame war alleinerziehend und seit drei Jahren nicht mehr in dem Beruf tätig. Auch war die Textil-Branche ihr fremd. Der Arbeitgeber musste Sie an die Produktvielfalt, das EDV Programm und im Handelsrecht im Bereich Import fit machen. Auch war sie zeitlich nicht flexibel und ihre Arbeitszeiten wurden Ihrem Leben angepasst.

Die Beispiele für Influencer sind so vielfältig wie die Branche selbst. Assistenz, Schnitt, PRler, oder auch Mitarbeiter im Lager. Es gibt selten den dafür perfekt ausgebildeten Mitarbeiter. Deswegen lohnt sich vor einer Anstellung Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Petru Leuthold (INFLZR): Wo kann man die Förderungen eigentlich finden? Kann man die auch selbst beantragen oder benötige ich dafür einen Dienstleister wie Gräfe & Jung GmbH?

Philipp Jung (Gräfe & Jung): Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und der Jobcenter sind die richtigen Ansprechpartner. Sie nehmen ebenfalls die Förderanfragen entgegen. Da es eine Vielzahl von Förderungen gibt und Fehler in der Antragstellung zu einer Ablehnung führt, lohnt es sich mit einem darauf spezialisierten Dienstleister zusammenzuarbeiten.

Die Förderungen kann man auch selbst beantragen. Das ist zwar einiges an behördlicher Bürokratie, aber lockerer als die Steuererklärung. Doch wer sich sicher sein will, Zeit zu sparen und das bestmögliche Ergebnis rauszuholen, der wendet sich an uns. Wir wickeln die Förderung vollumfänglich ab. Von der Anfrage bis zur letzten Erklärung geht alles über unsere Schreibtische.

Bezahlt werden wir ausschließlich im Falle einer erfolgreichen Förderzusage mit 20 Prozent der Gesamtfördersumme. Aber wie gesagt, nur im Erfolgsfall und man kann sich sicher sein, die Besten der Besten an den Formularen zu haben.

Petru Leuthold (INFLZR): Wie kann man sich den Ablauf der Antragstellung vorstellen?

Philipp Jung (Gräfe & Jung): Die Förderungen sind meist bundesweit vereinheitlicht und wie oben genannt werden sie bei den Leistungsträgern angefragt werden. Wichtig ist, dass die Förderung VOR der Unterschrift des Arbeitsvertrages angefragt wird.

Mit der Anfrage kommt das erste Formular mit Fragen zur Bewerber:in, der „Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen für die Gewährung eines Eingliederungszuschusses“, betitelt wird. Auf drei Seiten müssen Infos zur Person, dem Job und den Minderleistungen angegeben werden. Wichtig ist hier, keine Fehler zu machen. Einen falsch gestellten Antrag und das Ding ist gelaufen.

Als Nächstes kommt bei einer Förderzusage der Bewilligungsbescheid. Zum Ende hin, sprich Ablauf der Förderung, muss noch eine Schlusserklärung geschrieben werden. Zu guter Letzt ist eine Weiterbeschäftigungserklärung abzugeben.

Petru Leuthold (INFLZR): Habt ihr bisher auch für Klienten aus der Kreativbranche Förderungen vermitteln können? Falls ja, gab es für die Branche Einschränkungen?

Philipp Jung (Gräfe & Jung): Ja, haben wir. Und die machen richtig Freude! 

Unter anderem haben wir Verlage, Musiklabels und Social Media-Agenturen die Antragstellung abgenommen. Die haben einfach keine Lust, sich im stressigen Tagesgeschäft mit so einem trockenen Thema die Stimmung in der Mannschaft zu versauen.

Ein sehr cooler Moment, den ich erlebt habe, war, als ich einen Geschäftsführer auf dem Handy anrief. Ich gab ihm die Förderhöhe durch und es gab ein anhaltendes Piepen. Er parkte gerade seinen Sportwagen. Dann kam nur ein „ok mit der ersten Rate lass ich nachlackieren“.

Einschränkungen gibt es nicht. Alle Branchen sind förderfähig. Von der Deutschen Bahn bis hin zum pakistanischen Imbiss haben wir schon so ziemlich alle Branchen durch gefördert.

Petru Leuthold (INFLZR): Vielen Dank lieber Philipp für die Insights.

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