Willst Du Dir in sozialen Netzwerken einen Ruf als Influencer aufbauen, dann kommst Du nicht darum herum, Dich mit Rechten und Pflichten, die dieses besondere Setting mit sich bringt, zu befassen. Hier findest du sechs gesetzliche Vorgaben für den Start.

Autor: Petru Leuthold

Um die Rechte Dritter in dieser Umgebung zu schützen und zu wahren, haben wir sechs gesetzliche Schwerpunkte, die in Deiner Influencer-Tätigkeit erfüllt werden sollten.

Da wir keine Rechtsanwälte sind, muss an diese Stelle klargestellt werden, dass folgende Inhalte keine Rechtsberatung darstellen. Die Angaben beruhen zwar auf bestem Wissen und Gewissen, sind aber ohne Gewähr.

Tipp: Lass Dich von der hohen Verweisdichte auf Gesetzestexte in diesem Kapitel nicht entmutigen. Denn mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigst Du Dich idealerweise nur einmal und dann so schnell nicht mehr.

1. Impressumspflicht nach Telemediengesetz §5

Nach TMG §5 unterliegst Du einer gesetzlichen Pflicht, Deine Kanäle mit einem Impressum zu versehen.
Die Anbieter eRecht 24 und die Kanzlei WBS bieten auf ihren Webseiten Gratistools zur Erstellung eines Impressums an, mit dem Du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO regelt rechtlich-formell den Umgang von Unternehmen mit persönlichen Daten, verpflichtet sie zur Information des Verbrauchers und regelt seine in diesem Zusammenhang entstehenden Rechte. Das Gesetz hat zum Ziel, die von Unternehmen erfassten Daten- und Informationsmengen zu reduzieren.
Kurz gesagt, verpflichtet die DSGVO Unternehmen zur Aufklärung des Verbrauchers darüber, dass Informationen über ihn gesammelt werden, und darüber, wie und in welcher Form das geschieht. Ebenfalls verpflichtet sie Unternehmen dazu, diese Daten auf Anfrage des Verbrauchers offen zu legen, sowie zur Löschung der Daten, sollte der Verbraucher ein Unternehmen dazu auffordern. Zu den persönlichen Daten gehören neben Name und Adresse jegliche Identifizierungsmerkmale. So z.B. auch Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Religionszugehörigkeit etc. Aber auch ein Bild oder Videoaufnahme (von) einer Person, ist ein persönliches (Alleinstellungs-) Merkmal.

Recht am eigenem Bild (Video)

Als Influencer und Medienmacher wirst Du zwangsläufig Bilder- oder Bewegtbilder von Dritten aufnehmen und zur Veröffentlichung bringen. Um mit dem Datenschutzgesetz konform zu bleiben, ist es sehr wichtig, dass Du die abgebildeten Personen stets um Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Bilder fragst und auf welchem Kanal das geschieht. Wichtig ist nun, dass dir die Personen dafür die Erlaubnis geben. Das kann mündlich erfolgen. Auf der sicheren Seite bist Du jedoch, wenn sie ihre Erlaubnis schriftlich erteilen, z.B. indem sie ein von Dir vorformuliertes Model-Release (Einverständniserklärung zur Nutzung seines Bildes) unterschreiben.
Die Löschpflicht: Tritt nun der Fall ein, dass Dich im Nachhinein eine Person dazu auffordert, das von Dir gepostete Foto mit ihr darauf zu löschen, dann musst Du das auch tun. Mit seiner Aufforderung wird seine zuvor erteilte Einverständniserklärung nichtig.

Auch Du bist als erfolgreicher Influencer natürlich in der Situation, dass sich andere Menschen mit Dir ablichten lassen wollen, oder auch, dass Du von einem Pressevertreter zum Zwecke einer Veröffentlichung fotografiert wirst.
Gesetzt den Fall, Du bist mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden, bzw. hast diese nicht authentifiziert, so kannst auch Du Dein Recht am eigenen Bild wahren, und das Entfernen eines Inhaltes einfordern.

Die Datenschutzerklärung

Die Nutzer Deiner Kommunikationskanäle müssen über die Sammlung von Daten, und dabei involvierte Dritte, informiert werden, damit Du Deiner Informationspflicht nachkommst. Das geschieht über die Datenschutzerklärung.
Die Anbieter eRecht 24 und die Kanzlei WBS bieten auf ihren Webseiten auch für die Erstellung von Datenschutzerklärungen Gratistools an.
Falls Du keine eigene Website besitzt und nur auf Social Media-Portalen kommunizierst, gelten die Datenschutzerklärungen der jeweiligen Portale, da sie die Hoheit über die Kommunikationswege und über die Daten auf der Plattform haben. Als Blogger mit einer eigenen Website bist Du jedoch selbst für die Datenschutzerklärung verantwortlich.

Schutz von persönlichen Daten und der AV

Neben der Informationspflicht über die Sammlung und Nutzung der Daten, bist Du auch dazu verpflichtet, die durch Dich gesammelten Daten bestmöglich zu schützen. Das geschieht durch selbst erstellte Sicherheitsmaßnahmen.

Deine Schutzpflicht endet jedoch nicht nur bei Dir, sondern gilt auch für die Auswahl Deiner Partner/Lieferanten, die für Dich persönliche Daten sammeln und auswerten. Hierunter fallen z.B. Anbieter von Newslettersystemen, Websiteanalyse-Tools, Social Media-Management-Tools, und viele weitere. Es liegt an Dir, diese Unternehmen regelmäßig zu überprüfen, ob sie sorgsam mit den gesammelten Daten umgehen.

Hast Du Dich für einen Anbieter, der Daten verarbeitet, entschieden, bist Du in der Pflicht, mit jenem eine so genannte Auftragsdatenvereinbarung oder kurz AV abzuschließen. In der AV wird festgelegt, welche Daten erfasst und verarbeitet werden und welche technisch organisatorischen Maßnahmen der Anbieter zum Schutz der Daten bereitstellt. Die AV erhältst Du bei direkter Nachfrage beim Anbieter. Im Falle von bekannten Software-Tools wie z.B. Google Analytics oder Mailchimp schließt Du eine AV mit nur einem Klick ab.

Einen größeren Überblick über die Inhalte der DSGVO gibt folgender Wikipediaeintrag.

Ein Tipp zum Schluss: Du solltest niemals ohne die ausdrückliche Zustimmung Deiner Nutzer deren Daten an Dritte weitergeben! Solltest Du mal aufgefordert werden, Einblick in die persönlichen Daten deiner Nutzer zu gewähren, dann sollten die Alarmglocken läuten.

Betreiber von Websites und Blogs sind dazu verpflichtet, auf ihren Seiten eine sogenannte Cookie-Einwilligungserklärung einzubinden, sofern die Webseite Cookies verwendet. Cookies sind eine technische Lösung, die beispielsweise für die Analyse des Surfverhaltens auf einer Webseite eingesetzt werden. Das ist nicht verboten, man muss lediglich darüber informieren und sich für den Einsatz eben eine Einwilligung vom Websitebesucher einholen.

Da es fast kein Website-System mehr gibt, das keine Cookies verwendet, wirst Du, insofern du z.B. als Blogger mit einer eigenen Website starten möchtest, nicht darum herumkommen, ein Cookie-Consent einzubinden. 

Nutzt Du für Deine Website einen Website-Baukasten-Anbieter wie z.B. Jimdo.de, ist eine solche Einwilligung bereits integriert und meist mit nur einem Klick aktivierbar.
Falls Du ein eigenständiges Content-Management-System wie z.B. Wordpress oder Joomla nutzt, gibt es Module (Plugins) von Drittanbietern, die Du zur Einblendung der Einwilligung installieren kannst. Die Module sind oftmals kostenlos und völlig ausreichend. Vier davon haben wir in den Artikel "Online-Cookies: Warum man sie nicht essen kann und 4 Tools um sie zu bändigen" vorgestellt mit Tipps für die Umsetzung.

Gesetzt den Fall, Du nutzt nur Soziale Medien, dann entfällt dieser Punkt, da das Portal selbst einen entsprechenden Hinweis integriert hat.

4. Urheberrechte

Das Europäische Urheberrecht ist besonders von Medien-, Kunst- und Kulturschaffenden äußerst ernst zu nehmen. So verbietet es die gewerbliche Nutzung fremder Werke ohne die Erlaubnis des Urhebers. Was ein Werk ist, kannst Du Dir einfach merken: Alles, was Du als Ton-, Bild- oder Videoaufnahme, ob im Internet oder im echten Leben, siehst oder hörst, ist urheberrechtlich geschützt. Das selbe gilt auch für Skizzen, Zeichnungen und Karrikaturen.

Urheberrechtsverletzungen vermeidest Du am besten, indem Du einfach alles, was Du veröffentlichst, auch selbst produzierst. D.h. die Tonaufnahmen selbst machst, eigene Texte schreibst und Bilder schießt, und Deine Videos selber aufnimmst. In Umkehrschluss darf ohne Deine Erlaubnis niemand Deine Werke kopieren und in irgendeiner Weise vervielfältigen.

Greifst Du auf ein fremdes Werk zurück, um Arbeit zu sparen, dann ist das völlig legitim. Willst Du beispielsweise auf Deinem YouTube-Kanal einen Trailer mit einem Jingle versehen, so bist Du dazu verpflichtet, Dir die Nutzungsrechte für diesen Jingle einzuholen, bzw. zu kaufen. Es gibt viele Anbieter von solchen Werken, z.B. Adobe Stock, iStock, Shutterstock.

2019 wurde das Urheberrecht im Rahmen einer EU-Richtlinie verschärft. Es geht im Kern darum, dass Portale wie z.B. Facebook, YouTube, Instagram und co. dazu verpflichtet werden, Inhalte, die Urheberrechte verletzen, zu entfernen. Alleine um eine Löschung Deiner Inhalte zu vermeiden, solltest Du also nicht gedankenlos (und ohne Lizenz!) Bilder, Lieder oder Texte aus dem Internet in Deinen Werken einfügen.

Falls du tiefer in die Thematik des Urheberrechts eintauchen möchtest, ist dieser Wikipedia-Eintrag ein guter Start.

5. Kennzeichnung von Werbung

Product placements, also die Platzierung von Produkten in Beiträgen, müssen laut Deutschem Werbegesetz gekennzeichnet werden. Das ist der Fall, sobald eine Kooperation mit einem Unternehmen eingegangen wurde, sprich Dir ein Produkt im Gegenzug für Postings auf Deinem Kanal 'geschenkt' wird. Diese Kennzeichnung ist deutlich mit den Worten WERBUNG/ANZEIGE zu kennzeichnen. Damit Dir niemand etwas vorwerfen kann, sollte die Kennzeichnung idealerweise gleich am Beginn des Postings vorkommen.

Bei einem Produkt, das ich selber erworben habe, handelt es sich hingegen um die Präsentation einer persönliche Meinung. Eine solche Meinungsbekundung ist werberechtlich irrelevant. Das gilt jedoch nur dann, wenn das angepriesene Produkt nicht zu positiv dargestellt wird, oder durch die Anpreisung das Gefühl entsteht, Ziel des Beitrages sei den Absatz der Ware zu fördern. Es lohnt sich also, eine kritische Haltung, die Pros und Kontras gleichermaßen aufzeigt, einzunehmen. 

Insgesamt wird diese Thematik sehr kontrovers diskutiert. Und das aus gutem Grund. Früher haben Influencer Ihre Werbebeiträge nicht gekennzeichnet. Fans haben aber irgendwann das Gefühl entwickelt, dass die Präsentationen nicht immer ehrlich gemeint und ernst zu nehmen waren. Die Enttäuschung war groß. Zum anderen haben andere, die den Werbecharakter nicht bemerkt haben, die beworbenen Produkte, Waren und Dienstleistungen gekauft. Die Enttäuschung war hier um so größer, als sie erfahren haben, dass die Empfehlung eigentlich eine halbwegs gut getarnte Werbung war. Genau aus diesem guten Grund versuchen die Gerichte und die Landesmedienanstalten dagegen vorzugehen.

Zusammenfassend kann ich Dir nur wärmstens ans Herz legen, lieber einmal mehr statt einmal weniger zu kennzeichnen. Du hältst Dich dadurch nicht nur an das Gesetz, sondern wahrst auch gegenüber Deiner Community Deine Authentizität.

6. Gewerbeanmeldung

Früher oder später kommst Du um eine Gewerbeanmeldung nicht mehr herum. Nach deutschem Recht ist jede Tätigkeit, die mit der Absicht Gewinn zu erzielen ausgeübt wird als selbständige Tätigkeit anzumelden. Konkret bedeutet das, dass ein Gewerbe nicht erst dann, wenn Einnahmen entstehen, angemeldet werden muss, sondern bereits davor.

Die Gewerbeanmeldung ist ein sehr kurzer Akt und erfolgt beim Gewerbeamt Deiner Stadt bzw. beim Landkreis und kostet in aller Regel zwischen 20 und 40 Euro (Städte und Kommunen haben je verschiedene Tarifpolitiken). Bei der Anmeldung musst Du angeben, ob Du ein Neben- oder Hauptgewerbe anmelden möchtest und eine Kerntätigkeit angeben. Sofern Du noch einen Hauptjob hast und keine oder nur wenige Einnahmen hast, empfehle ich Dir, ein Nebengewerbe anzumelden. Die Angabe Deines Tätigkeitsfeldes solltest Du recht weit auslegen, um Dich in Deinen kreativen Tätigkeiten nicht einschränken zu müssen.
Die Bezeichnungen "Social-Media-Produktion", "Online-Dienstleistungen" und "Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art" stehen beispielsweise für sehr weite Felder. Hierunter fallen alle möglichen Online-Geschäftsmodelle, und so kannst Du sogar als Händler Produkte über das Internet, und sogar im stationären Handel verkaufen.

Die Gewerbeanmeldung führt zu weiterem Verwaltungsaufwand für das zuständige Finanzamt und die IHK.
Das Finanzamt wird Dich anschreiben, um Deine Daten und einige weitere Angaben zu erfassen, um Dich anschließend richtig besteuern zu können. Ebenfalls erhältst Du eine Umsatzsteuernummer für den Fall, dass Du angibst, Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen auszuweisen. Für das Ausfüllen des Formulars empfehle ich Dir dringend die Unterstützung eines Steuerberaters oder von jemandem, der sich damit auskennt.

Als Gewerbetreibender hast Du eine Beitragspflicht bei der IHK. Im Gegenzug bietet die IHK bestimmte Schutz-, Weiterbildungs- und Beratungsleistungen, die Dich beim Aufbau deiner Selbstständigkeit unterstützen. Der Beitrag entfällt jedoch, wenn dein jährlicher Gewinn unter 5.200 Euro liegt, oder wenn sich dieser in zwei Gründungsjahren auf unter 25.000 Euro beläuft.

Einen ausführlicheren Überblick über die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung beim Finanzamt, sowie über fällige Steuern, gibt der Beitrag auf bonek.de

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